Kostenübernahme:
Lerntherapie ist KEINE Kassenleistung und darf auch nicht von Logopäden auf Rezept durchgeführt werden. Somit übernehmen Sie vollständig die anfallenden Kosten. Diese können Sie aber als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen – hierzu lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater aufklären.
In Einzelfällen übernimmt auch das Jugendamt die Finanzierung der Lerntherapie, sofern folgender Rechtsanspruch besteht:
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung nach § 35a SGB VIII
Dieser Fall tritt ein, wenn Ihr Kind unter einer enormen psychischen Belastung aufgrund der LRS leidet. Allerdings müssen noch mehr Kriterien erfüllt sein, damit die Förderung durch das Jugendamt übernommen wird. Dazu informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Seit 2017 besteht zwischen meinem Institut und dem Jugendamt Moers eine sogenannte „Entgeltvereinbarung“. D.h., dass wir offiziell anerkannt sind, im Auftrag vom Jugendamt Moers und weiteren überregionalem Jugendämtern die Lerntherapie für Sie bzw. Ihr Kind durchzuführen.
Wenn Sie privat versichert sind oder HARTZ IV beziehen, übernimmt Ihre Kassen bzw. das Amt ebenfalls die Kosten für die Lerntherapie.