Praxis für Logopädie und Institut für Lerntherapie - Ariane Heines

MELDUNG (Stand 26.05.2020)

Aktualisierung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund der Corona-Pandemie

Die Geltungsdauer der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) wurde um einen weiteren Monat bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Wie bereits angekündigt können somit auch Videobehandlungen bis zum 30. Juni 2020 durchgeführt werden.

Liebe Familien, liebe Kunden,

aktuell gibt es keine konkreten Informationen darüber, dass die Genehmigung der Teletherapie nach dem 31.05.2020 verlängert wird. Wir stellen uns aus diesem Anlass vorbereitend darauf ein, dass die Teletherapie ab dem 01.06.2020 nicht mehr möglich ist. Das bedeutet für alle unsere Kunden, die seit Wochen nicht mehr in der Praxis zu gegen waren, dass Sie herzlich eingeladen sind, in die Praxis zurückzukehren! ?

Wir freuen uns auf Sie!

Um Ihnen dabei zu helfen, sich in der Praxis regelkonform in der Corona-Krise zu verhalten, stellen wir Ihnen jetzt schon einen Leitfaden zur Verfügung. Je mehr Sie sich und wir uns an diese Regeln halten, desto besser können wir vertrauensvoll miteinander arbeiten. Wir sind auf Sie und Ihr gutes Verhalten angewiesen, da wir Ihnen keine Person an der Anmeldung zur Verfügung stellen können, die Ihnen bei der Berücksichtigung der Regeln zur Verfügung steht.

Damit es im Wartebereich nicht zu Konflikten kommt, ist es wünschenswert, wenn alle die Regeln gleich einhalten und aufeinander Rücksicht nehmen. Wir stellen unsere Bedürfnisse auch vollständig zurück, um uns regelkonform zu verhalten.
Das schafft Sicherheit im Umgang mit Corona, sichert Ihren Therapieplatz und unsere Arbeit.

Unser Leitfaden:

  • alle tragen bei Betreten der Praxis und in der Praxis einen Mundschutz – Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen mit Atemproblemen sind davon ausgenommen
  • VOR Betreten der Praxis desinfizieren Sie sich und Ihren Kindern die Hände, in der Praxis waschen sich die Kinder erneut noch einmal die Hände
  • NACH der Therapie und bei Verlassen der Praxis werden die Hände erneut desinfiziert
  • ein Elternteil begleitet ein Kind in die Praxis, Geschwisterkinder bleiben bitte zu Hause
  • versuchen Sie bitte, möglichst wenige Dinge anzufassen, damit ersparen Sie uns jeden Menge Zeit und Arbeit, da wir dann weniger reinigen müssen; nutzen Sie gerne ihren Ellbogen, um die Türe zu öffnen, wenn Sie nicht sowieso offen steht
  • wenn ein Elternteil zum Abschlussgespräch in das Büro der Therapeutin kommt, dann bleiben die Eltern bitte hinter dem Stuhl des Kindes stehen – so haben wir wieder einen Stuhl weniger zu desinfizieren
  • Sie halten alle weiterhin den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ein – in Moers heißt das wegen des schmalen Eingangsbereiches, dass Sie die Praxis weder betreten, noch verlassen können, so lange sich jemand im Eingangsbereich findet – da warten Sie einfach draußen oder drinnen, bis der Eingangsbereich frei ist
  • die Kinder dürfen hinter der Plexiglasscheibe den Mundschutz ablegen, Sie und die Therapeutinnen sind angehalten, den Mundschutz zu tragen
  • achten Sie darauf, dass sich nicht mehr als zwei Familien/Kunden im Wartebereich befinden – stellen Sie fest, dass 2 Familien im Wartbereich sind, dann dürfen Sie die Praxis noch nicht betreten und nehmen auf einen der Stühle im Flurbereich Platz, bis eine Familie gegangen ist und Sie nachrücken können (es darf sich neben der zwei Kunden/Familien eine Therapeutin im Wartbereich befinden)
  • wenn Sie unser Gäste-WC benutzen möchten, bringen Sie bitte Ihre eigenen Desinfektionstücher mit – wir können aufgrund der Gefahr eines Diebstahles keine Desinfektionsflaschen wie sonst üblich zur Verfügung stellen

 

 

Praxisbetrieb in Bund und Ländern – aktualisiert (DBL 08.04.2020)

Alle rechtlichen Regelungen im Überblick
Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirs SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) vom 22.03.3030 (geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.03.2020)

Dort heißt es in § 7 Abs. 3:
Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Ausnahmsweise zulässig sind solche Leistungen, wenn
1. für die Dienst- oder Handwerksleistung – insbesondere im Rahmen einer therapeutischen Berufsausübung (Physio- und Ergotherapeuten usw. ohne eigene Heilkundeerlaubnis) eine medizinische Erforderlichkeit besteht und ärztlich bestätigt ist (Attest, Verordnung, Rezept oder ähnliches); dabei sind auch Bestätigungen ausreichend, die nicht älter als drei Monate sind, (…)
Nunmehr ist klargestellt, dass die ärztliche Verordnung nach § 32 SGB V ausreicht, die medizinische Erforderlichkeit der Behandlung zu bestätigen.

Logopädische Praxen dürfen geöffnet bleiben und medizinisch notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt werden. Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung ist immer als medizinisch notwendig anzusehen.Die Verordnung tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft.

 

"Teletherapie – eine neue Herausforderung für Logopädinnen in Zeiten von Corona"

Stand März 2020 (DBL newsletter)

Um die Versorgung mit Logopädie weitgehend für alle Patientengruppen sicherstellen zu können, haben uns die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband in der Zeit der Corona-Krise die Möglichkeit gegeben, unbürokratisch und einfach Videobehandlungen als Ersatz zur Präsenztherapie durchzuführen.
Die Teletherapie ist zunächst bis zum 30. April 2020 beschränkt umsetzbar.

Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“
Darunter verstehen wir auch (notwendige) logopädische Behandlungen.
Die auf diesen Leitlinien aufbauenden Umsetzungen in den Ländern erfolgen leider uneinheitlich und zum Teil auch uneindeutig. So sind weitergehende Regelungen aufgrund regionaler oder epidemiologischer Besonderheiten in einzelnen Ländern oder Landkreisen möglich. Auch diese weitergehenden Informationen und Regelungen sind zum Teil leider sehr widersprüchlich. Erläuterungen oder Auslegungshilfen, die hier zur Klärung beitragen, sind aktuell in Einzelfällen schriftlich veröffentlicht oder mündlich mitgeteilt.
In unserem internen Mitgliederportal informieren wir Sie und wir Mitglieder uns untereinander auch zu landesspezifischen Regelungen schnellstmöglich. Wir bitten Sie jedoch, auch regionale Behörden im Blick zu behalten.
Wir arbeiten mit unserer Geschäftsstelle und den Landesverbandsvorsitzenden an rechtssicheren Klärungen zu regionalen Besonderheiten, sind hierbei jedoch auch auf die Rückmeldungen der Behörden angewiesen, die aufgrund des krisenbedingten Arbeitsaufkommens verzögert reagieren.
Ab Mittwoch, den 25. März 2020 werden wir diese Besonderheiten zusätzlich zum internen Mitgliederportal auch hier auf der Website bereitstellen.
Bitte lesen Sie diesem Zusammenhang auch unsere Meldung von heute zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Unsere Praxisbetriebe sind geöffnet!!

>> mehr Infos ...

Mein fachkompetentes Praxisteam ist in Moers-Rheinkamp seit 2008 und in Neukirchen-Vluyn seit November 2018 Ihr richtiger Ansprechpartner, sobald es um die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter geht. Der Standort in Moers-Rheinkamp betreut weitestgehend eben genannte logopädischen Behandlungsschwerpunkte. 

Der Standort in Neukirchen-Vluyn betreut neben dem logopädischen Behandlungsangebot auch die Förderung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten. Außerdem erweitern wir dort unser Angebot als zertifizierte Elterntrainer und führen Schulungen zum "Heidelberger Elterntraining" außerhalb der regulären Öffnungszeiten durch.
     
Mit drei Behandlungsräumen in Moers, vier Behandlungsräumen in Neukirchen-Vluyn und einem schönen Wartebereich in beiden Standorten bieten wir Ihnen einen warmen Empfang und einen strukturierten Ablauf Ihrer Behandlungen. Ich garantiere eine hohe Qualität der logopädischen Therapien und lerntherapeutischen Förderstunden durch konzeptioniertes Arbeiten meiner Mitarbeiterinnen. Ich lege hohen Wert auf intensiven fachlichen Austausch untereinander und anderen Institutionen, um sicherzustellen, dass die Therapie optimal auf Sie oder Ihr Kind abgestimmt ist und bleibt. Außerdem ist mir neben der therapeutischen Arbeit die Vermittlung von Werten, insbesondere bei den Kindern, ein wichtiges Anliegen. Höflichkeitsfloskeln („bitte“, „danke“), Begrüßen und Verabschieden mit Handschlag, Blickkontakt und vollständigem Namen sind bei uns Standard.
     
Wir betreuen Sie fachspezifisch, mit viel Herz und großem Einfühlungsvermögen und Einsatz für Ihre individuelle Situation, um den bestmöglichen Erfolg für Ihre Behandlung zu erzielen. Bei uns stehen nach wie vor der Mensch und seine Individualität im Vordergrund.

Ich freue mich sehr, dass ich Sie mit meinem Internetauftritt neugierig gemacht habe und hoffe, Sie und Ihre Familie bald mit meinem Praxisteam und den Therapiebegleithunden begrüßen zu dürfen.

 

News

  • Vom 22.03.-14.04.2022 wird es bei uns passend zu Ostern tierisch.

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Sprechzeiten

Montag:     9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Dienstag:    9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Mittwoch:    9-12 h und 13-18:30 h
Donnerstag:    9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Freitag:     9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Samstag:     Termine nach Vereinbarung

Moers

Kontakt

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Kurt-Schumacher-Allee 10
47445 Moers

Telefon: +49 (0) 2841 169 64 56
Fax: +49 (0) 2845 395 46 69
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