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Medizinische Definition:

„Nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine umschriebene Lese- und Rechtschreibstörung vorhanden, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibung nicht auf das Entwicklungsalter, eine unterdurchschnittliche Intelligenz, fehlende Beschulung, psychische Erkrankungen oder Hirnschädigungen zurückzuführen sind. In der ICD 10 wird zwischen einer Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) und einer isolierten Rechtschreibstörung (F81.1) unterschieden (Weltgesundheitsorganisation, 2005).“ (Quelle: ICD-10)

Das bedeutet, das man nur von einer Lese-Rechtschreibstörung sprechen kann, wenn der Intelligenzquotient mindestens durchschnittlich oder sogar besser ist und gleichzeitig die Leistungen im Lesen und Schreiben unterdurchschnittlich oder schlechter sind. Diese Definition/Diagnose nach ICD-10 darf nur ein Kinder- und Jugendpsychologe stellen. Diese finden Sie in einem SPZ (sozial-pädiatrischen Zentrum) oder niedergelassen in eigener Praxis. Bei den Niedergelassenen sollten Sie zunächst erfragen, ob der Kinder- und Jugendpsychologe sich auf Kinder mit LRS spezialisiert hat.


Pädagogische/therapeutische Definition:

Von der Lese-Rechtschreibschwäche spricht man, wenn ohne eine Intelligenztestung ein Test zur Beurteilung der Lese-Rechtschreibkompetenzen durchgeführt wird und das Ergebnis dessen unterdurchschnittlich ausfällt. Die LRS-Testung führen z.B.

  • Dyslexietherapeuten nach BVL (so wie in meinem Institut)
  • ausgebildete Pädagogen in der Schule oder
  • andere Fachkräfte, ABER keine Logopäden!!!!
    durch.

Es gibt jedoch viele Begriffe, die für eine LRS verwendet werden. Das Wort „Legasthenie“ z.B. ist stark stigmatisiert, weil aus vorvergangener Zeit „Legasthenie“ mit dem Wort „dumm“ gleichgesetzt wurde. Daher verzichten wir auf dieses Wort und nutzen lieber die beschreibenden Begriffe „Lese-Rechtschreibstörung“ bzw. „Lese-Rechtschreibschwäche“.

Dass Menschen mit einer Lese-Rechtschreibstörung NICHT dumm sind, zeigt das Ergebnis der Intelligenztestung. Aufgrund der hohen Kognition können Menschen mit LRS ihre Schwäche kompensieren. Sie versuchen alles dafür einzusetzen, um mit Ihrer Schwäche nicht aufzufallen. Dies erfordert allerdings eine starke Beanspruchung des Arbeitsspeichers und führt oft zu Lernfrust oder -verweigerung.


Symptome, die in der Rechtschreibung erkenntlich sind:

  • Verdrehen von Buchstaben im Wort (Reversion): <b+d>, <p+q>
  • Umstellung von Buchstaben im Wort (Reihenfolgenfehler): <die/dei>
  • Auslassungen von Buchstaben: <ach> statt <auch>
  • Einfügen von falschen Buchstaben: <Artzt> statt <Arzt>
  • Dehnungsfehler: <Zan> statt <Zahn>, <ihm> statt <im>
  • Fehler in der Groß-/Kleinschreibung: <morgen> statt <Morgen>
  • Verwechslung von <g+k>, <d+t>, <b+p>
  • Fehleränderung: ein- und dasselbe Wort wird unterschiedlich falsch geschrieben (Fehlerinkonstanz)


Dies sind Beispiele. Die Fehler werden durch unsere Testverfahren kategorisiert und anschließend dahingehend beurteilt, ob diese altersentsprechend bzw. klassenstufenentsprechend oder defizitär sind.


Symptome, die beim Lesen erkenntlich sind:

  • extrem langsames Lesen mit wenig Fehlern
  • langsames Lesen mit vielen Fehlern
  • schnelles Lesen mit vielen Fehlern
  • Ratelesen
  • Buchstabe für Buchstaben lesen (B-au-m -> Baum)
  • die Fehlerarten sind ähnlich die der Fehlerarten beim Schreiben -> es kommt zu Auslassungen, Vertauschungen, Ersetzungen, ungenaues Lesen

Neurotisierung einer LRS (begleitende Symptome, die oft aus einer LRS resultieren):

Die Probleme, die eine Lese-Rechtschreibstörung begleiten, übertragen sich oft auf andere Schulfächer. Insbesondere auf diejenigen, in denen die Kompetenz des Lesens und Schreibens eine große Rolle spielen (z.B. das Verstehen von Textaufgaben im Schulfach Mathematik). Ebenso kann der Erwerb von Fremdsprachen betroffen sein.

Da wie erwähnt die kognitiven Fähigkeiten bei legasthenen Kindern überdurchschnittlich sein können, werden die damit einhergehenden Begabungen durch die Misserfolge in der Schule gehemmt und die Entfaltung dieser Fähigkeiten blockiert. Sekundär entsteht eine Unlust am Lernen oder eine Verringerung der Lernmotivation. Der schulische Druck verunsichert die betroffenen Kinder und das Unverständnis und die Vorurteile des Umfeldes schwächen das Selbstwertgefühl. Daraus resultieren auf psycho-sozialer Ebene häufig

  • Schulangst
  • Versagensangst
  • Aggressionen
  • psychosomatische Beschwerden (z.B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit etc.)


Die sekundären Symptome entwickeln sich bei Kindern mit Lese-Rechtschreibstörungen häufig sukzessiv und manifestieren sich, so dass es während der Schullaufbahn zur totalen Schulverweigerung kommen kann, sofern keine qualifizierte Hilfe in Anspruch genommen wird.

Erfahrungsgemäß zeigt sich in der Anamnese von Kindern mit Lese-Rechtschreibstörungen, dass die Eltern in der ersten und zweiten Klasse bereits Auffälligkeiten beim Lese-Rechtschreiberwerb beobachten. Diese persistieren bis zur weiterführenden Schule. Bis die betroffenen Kinder bei einer qualifizierten Lerntherapeutin vorstellig werden, vergehen oft Monate bzw. Jahre. Während dieser Zeit durchläuft das legasthene Kind eine Vielzahl von Versuchen, ihm bei seinen Lese-Rechtschreibproblemen zu helfen: z.B. Nachhilfe, Förderstunden in der Schule, Übermäßiges Wiederholen der Hausaufgaben („drilling“). Das Fazit dessen ist häufig ein Scheitern („wir versuchen alles, aber nichts hilft wirklich“), welches mit hoher Frustration einhergeht. Diese Zeit ist durch Misserfolge geprägt und führt folglich zu einem geschwächten Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Der „Teufelskreis Lernstörung“ (Betz Breuninger - 1998) wird an dieser Stelle durch die negative Konditionierung aufrecht erhalten und kann nur mit professioneller Hilfe eines zertifizierten Lerntherapeuten durchbrochen werden.

Dadurch dass die Qualifikation eines zertifizierten Dyslexietherapeuten nach BVL kein geschützter Beruf ist, ergibt sich die Problematik, dass sich jeder, der an einer LRS arbeitet, Lerntherapeut nennen darf. Es ist also nicht verwunderlich, dass hier massive Unterschiede in der Qualität der Förderung existieren.


Wer hilft?

Bei der Suche nach einem zertifizierten Dyslexietherapeuten hilft Ihnen die Interseite des BVL (Berufsverband für Legasthenie). Auf dieser finden Sie alle gelisteten Dyslexietherapeuten nach BVL bundesweit. Alle Therapeuten haben eine mind. zweijährige fachliche Weiterbildung berufsbegleitend abgeschlossen. Diese beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis, die mit Supervisionen begleitet wird. Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.


Was können Sie tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind eine LRS haben könnte, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesem Verdacht nachzugehen. Sie sollten in jedem Fall die LRS medizinisch abklären lassen:

  • Vorstellung in einem SPZ (sozialpädiatrischen Zentrum)
  • Vorstellung bei einem Kinder- und Jugendpsychologen
  • Vorstellung in einer Erziehungsberatungsstelle, die hausinterne Psychologen haben

Die medizinische Abklärung ist notwendig, damit Sie mit der Diagnose in pädagogischen Einrichtungen z.B. einen Nachteilsausgleich beantragen können. Den Befundbericht sollten Sie wie Ihr Stammbuch gut verwahren. Denn auch in der Zukunft wird dieses Dokument an der Universität oder Ausbildungsstätte Thema werden, wenn es um einen Nachteilsausgleich in der Prüfung geht.

Die therapeutische Abklärung ist ebenfalls möglich, wenn man die medizinische umgehen möchte. Wir dürfen ebenfalls eine Diagnose (aber nicht nach ICD-10) stellen und die Beurteilung der Lese-Rechtschreibkompetenz vornehmen. Viele Schulen in unserem Umkreis akzeptieren unsere lerntherapeutischen Gutachten für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.


Was erfolgt nach der Diagnosestellung?

Wenn Ihr Kind eine LRS hat, dann sollten Sie auf Nachhilfe (Wiederholen des Unterrichtsstoffes) verzichten und mit Lerntherapie beginnen. Diese erfolgt in der Regel für 2 Jahre. Folgendes Angebot haben wir für Sie:

  • Anamnese/Aufnahmegespräch – ca. 45-50 Min.
  • Erstbefundung, inkl. Behandlungsplan – ca. 45-50 Min.
  • Gutachten
  • Einzelförderung à 45-50 Minuten, 1-2 x/Woche
  • Gruppenförderung à 90 Minuten, 1-2 x/Woche (3-5 Personen)
  • Gruppenförderung à 45-50 Minuten, 1-2 x/Woche (2 Personen)

Preise nach Vereinbarung.

Lerntherapie ist aber nicht gleich Lerntherapie!


Was wir bieten - Verhaltensorientierte und systemisch-lösungsorientiere Vorgehensweise:

Dadurch dass die Förderstunden ritualisiert und strukturiert aufgebaut sind und Instruktionen klar formuliert sind, wird nicht nur Lernmotivation, sondern auch Sicherheit und Vertrauen, geschaffen. Sie und Ihr Kind lernen den Ablauf der Förderstunden schnell einzuschätzen und fühlen sich wohl. Am Ende einer jeden Förderstunde geht Ihr Kind mit dem Gefühl aus der Stunde, etwas geschafft und richtig gemacht zu haben. Das Selbstwertgefühl steigt und der „Teufelskreis Lernstörung“ wird unterbrochen. Eine positive Lernatmosphäre ist geschaffen. In Bezug auf das Selbstwertgefühl wird Ihr Kind risikofreudiger und traut sich mehr zu (C. Streb-Baumann (2016) – Beratungskonzepte- verhaltenstheoretisch/systemisch-lösungsorientiert). In Bezug auf seine Leistung werden Misserfolge verhindert, Ihr Kind wird selbstständiger und konzentrierter, der allgemeine Stress mindert sich und Ihr Kind wird engagierter.

Im Folgenden werden die Einflussgrößen dargestellt, die sich positiv, aber auch negativ, auf das Lernverhalten des Kindes auswirken können:

 

LRS-Förderung; Quelle: Betz Breuninger – 1998
LRS-Förderung; Quelle: Betz Breuninger – 1998

Wir setzen an allen Bereichen des Modells an und aktivieren durch unsere Arbeit einen positiven Lernzuwachs und eine positive Lernatmosphäre. Letzteres wird sicherlich durch die Anwesenheit des zertifizierten Therapiebegleithundes „Arum“ begünstigt. Siehe hierzu „tiergestützte Therapie“ auf unserer Homepage.

Sollte sich während der Förderzeit der gewünschte Erfolg nicht einstellen, so wird kritisch in engmaschig durchgeführten Teamsitzungen oder Supervisionen nach den möglichen Ursachen gesucht, der Therapieplan modifiziert und neu formuliert. Wenn es zu einer Stagnation in der Förderung oder einem verzögerten Therapieerfolg kommt und begleitende psycho-soziale Störungen Ihres Kindes weiter bestehen, so werden klare Empfehlungen an Sie ausgesprochen, sich weitere Fachdisziplinen zur Problemlösung hinzuzuziehen. Somit ist garantiert, dass z.B. eine klare Grenze zwischen LRS-Förderung und Psychotherapie gezogen wird. Gegebenenfalls wird auch ein Abbruch der Fördermaßnahme notwendig, wenn Sie weitere professionelle Hilfe verweigern sollten. Zielorientiertes Arbeiten kann an dieser Stelle nicht gewährt werden und dient nicht zum Wohle des Kindes.


Kostenübernahme:

Lerntherapie ist KEINE Kassenleistung und darf auch nicht von Logopäden auf Rezept durchgeführt werden. Somit übernehmen Sie vollständig die anfallenden Kosten. Diese können Sie aber als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen – hierzu lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater aufklären.

In Einzelfällen übernimmt auch das Jugendamt die Finanzierung der Lerntherapie, sofern folgender Rechtsanspruch besteht:

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung nach § 35a SGB VIII

Dieser Fall tritt ein, wenn Ihr Kind unter einer enormen psychischen Belastung aufgrund der LRS leidet. Allerdings müssen noch mehr Kriterien erfüllt sein, damit die Förderung durch das Jugendamt übernommen wird. Dazu informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

Seit 2017 besteht zwischen meinem Institut und dem Jugendamt Moers eine sogenannte „Entgeltvereinbarung“. D.h., dass wir offiziell anerkannt sind, im Auftrag vom Jugendamt Moers und weiteren überregionalem Jugendämtern die Lerntherapie für Sie bzw. Ihr Kind durchzuführen.

Wenn Sie privat versichert sind oder HARTZ IV beziehen, übernimmt Ihre Kassen bzw. das Amt ebenfalls die Kosten für die Lerntherapie.


Was leisten wir zusätzlich zur Lerntherapie?

Neben der face-to-face-Situation mit Ihrem Kind oder mit Ihnen ergeben sich weitere Leistungen, die wir garantieren. Die Arbeit mit Ihrem Kind in der face-to-face-Situation ist nicht ausreichend, um den Lernerfolg zu sichern. Da eine Lernförderung in der Regel nach zwei Jahren kontinuierlicher Betreuung effizient abgeschlossen werden kann, muss zur Einzelförderung weitaus mehr geleistet werden, als das Durchführen einer Förderstunde. Neben Gesprächen mit Ihnen, den Lehrern, den Psychologen usw. bedarf es des intensiven fachlichen Austausches über die Lerninhalte einer Förderstunde. Individuell wird in Supervisionen und/oder Teamsitzungen bei uns oder in Arbeitskreisen unter Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht die Förderstunde ausgewertet, weitere Ziele abgeleitet, Problemsituationen besprochen und/oder Hilfestellungen erarbeitet. Außerdem werden zu Urlaubs- und Krankheitszeiten der Lerntherapeuten Vertretungsstunden durchgeführt, um perspektivisch den Leistungsstand zu erfassen und zu überprüfen. Ganzheitliches Arbeiten wird durch diese Vorgehensweise gesichert und „Therapieblindheit“ klar vorgebeugt. Zusätzlich zum fachlichen Austausch wird jede einzelne Förderstunde vor- und nachbereitet. Es ist mir ein großes Anliegen, stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Somit wird dauerhaft aktuelles Therapiematerial sichergestellt. Daraus ergibt sich, dass die Grundlage für den weiteren Bildungsweg geschaffen wird und Schulversagen sowie Schulängsten massiv vorgebeugt wird. Schwierigkeiten auf psycho-sozialer Ebene werden reduziert, so dass die Entfaltungsmöglichkeiten Ihres Kindes gefördert werden.

Zusammenfassend lassen sich also folgende weitere Leistungen zur Qualitätssicherung der LRS-Förderung festhalten:

  • Auswertung von Diagnostik und freien Schreibproben aus der Schule
  • Erstellen von Befund- und Verlaufsberichten
  • Vor- und Nachbereitung einer Förderstunde
  • Reflexion der Förderstunde
  • Elterngespräche
  • Lehrergespräche
  • Gespräche mit anderen involvierten Institutionen
  • Supervisionen
  • Teamsitzungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen LRS
  • ggf. Selbstgebasteltes, auf die Interessen des Kindes abgestimmtes Material erstellen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Fachliteratur und -zeitschriften studieren

Damit Sie wissen, was Ihr Kind bei uns erwartet:

Hier die exemplarische Darstellung einer Förderstunde der face-to-face-Situation mit Ihrem Kind:

  1. bei Betreten des Unternehmens zieht Ihr Kind seine/ihre Straßenschuhe aus und die eigenen Hausschuhe an (->Wohlsein)
  2. Begrüßung des Kindes mit Handschlag, persönlicher Anrede (Vornamen) und einer positiven Floskel (wie z.B. „Schön, dass Du da bist“ oder „Schön, Dich zu sehen“ usw.); umgekehrt spricht Ihr Kind die Therapeutin mit Ihrem Nachnamen an->die Therapeuten beim Vornamen zu nennen, ist nicht Gegenstand meines Unternehmens
  3. als wöchentliches Ritual wird die Pflanze Ihres Kindes gegossen (jedes Kind erhält beim ersten Kennenlernen einen Ableger von einer Grünlilie und versorgt diese gemeinsam mit der Lerntherapeutin bis das Kind schlussendlich sein Ziel erreicht hat und die Grünlilie mit nach Hause nehmen darf) -> Ihr Kind lernt, Verantwortung zu übernehmen
  4. gemeinsames Ankommen im Büro der Lerntherapeutin mit kurzem Eingangsgespräch; wenn Ihr Kind möchte, darf es etwas zu trinken haben->die Förderstunden finden im geschlossenen Raum und nicht mit mehreren anderen Therapeuten oder Kindern statt (es sei denn, es findet Gruppentherapie statt)
  5. Hausaufgabenkontrolle bzw. -besprechung bei Problemstellen mit anschließender gemeinsamer Lösungsfindung (Ihr Kind bekommt vom Unternehmen eine Tasche mit einem Schnellhefter für die Hausaufgaben, die zu jeder Förderstunde mitgebracht werden)
  6. Ankündigung des jeweiligen Lernthemas der Stunde, wobei stets eine Auswahl genannt wird, bei der Ihr Kind selbst entscheiden darf, womit es in der Stunde beginnen möchte->die Basis für eine intrinsische Lernmotivation wird dadurch geschaffen, weil Ihr Kind mit entscheiden darf
  7. Erarbeiten des Lerninhaltes
  8. kurzes Abschlussspiel -> die Förderstunde bleibt mit dem letzten Ereignis der Stunde positiv in Erinnerung
  9. Elterngespräch, in dem Ihnen erläutert wird, warum welche Lerninhalte erarbeitet worden ist und anschließend erfolgt die Anleitung für das häusliche Üben; ggf. werden Sie etwas früher in der Förderstunde hinzugezogen, um die Durchführung der Hausaufgaben praktisch zu üben, damit sichergestellt ist, dass diese korrekt und im Sinne Ihres Kindes durchgeführt werden
  10. Abschlussaufkleber für Ihr Kind (diese werden auf dem Schnellhefter gesammelt)
  11. Verabschiedung mit Handschlag und persönlicher Anrede (Kind und Eltern)



News

  • Vom 22.03.-14.04.2022 wird es bei uns passend zu Ostern tierisch.

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  • Newsticker

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Sprechzeiten

Montag:     9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Dienstag:    9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Mittwoch:    9-12 h und 13-18:30 h
Donnerstag:    9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Freitag:     9-12 h und 13-18:30 h
(wahlweise 07:30 h/08:15 h)
Samstag:     Termine nach Vereinbarung

Moers

Kontakt

Praxis für Logopädie - Ariane Heines

Kurt-Schumacher-Allee 10
47445 Moers

Telefon: +49 (0) 2841 169 64 56
Fax: +49 (0) 2845 395 46 69
info@logopaedie-am-niederrhein.de
www.logopaedie-am-niederrhein.de

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