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Pädagogische/therapeutische Definition:

Von der Lese-Rechtschreibschwäche spricht man, wenn ohne eine Intelligenztestung ein Test zur Beurteilung der Lese-Rechtschreibkompetenzen durchgeführt wird und das Ergebnis dessen unterdurchschnittlich ausfällt. Die LRS-Testung führen z.B.

  • Dyslexietherapeuten nach BVL (so wie in meinem Institut)
  • ausgebildete Pädagogen in der Schule oder
  • andere Fachkräfte, ABER keine Logopäden!!!!
    durch.

Es gibt jedoch viele Begriffe, die für eine LRS verwendet werden. Das Wort „Legasthenie“ z.B. ist stark stigmatisiert, weil aus vorvergangener Zeit „Legasthenie“ mit dem Wort „dumm“ gleichgesetzt wurde. Daher verzichten wir auf dieses Wort und nutzen lieber die beschreibenden Begriffe „Lese-Rechtschreibstörung“ bzw. „Lese-Rechtschreibschwäche“.

Dass Menschen mit einer Lese-Rechtschreibstörung NICHT dumm sind, zeigt das Ergebnis der Intelligenztestung. Aufgrund der hohen Kognition können Menschen mit LRS ihre Schwäche kompensieren. Sie versuchen alles dafür einzusetzen, um mit Ihrer Schwäche nicht aufzufallen. Dies erfordert allerdings eine starke Beanspruchung des Arbeitsspeichers und führt oft zu Lernfrust oder -verweigerung.

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  • Vom 22.03.-14.04.2022 wird es bei uns passend zu Ostern tierisch.

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Praxis für Logopädie - Ariane Heines

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Fax: +49 (0) 2845 395 46 69
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