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Was können Sie tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind eine LRS haben könnte, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesem Verdacht nachzugehen. Sie sollten in jedem Fall die LRS medizinisch abklären lassen:

  • Vorstellung in einem SPZ (sozialpädiatrischen Zentrum)
  • Vorstellung bei einem Kinder- und Jugendpsychologen
  • Vorstellung in einer Erziehungsberatungsstelle, die hausinterne Psychologen haben

Die medizinische Abklärung ist notwendig, damit Sie mit der Diagnose in pädagogischen Einrichtungen z.B. einen Nachteilsausgleich beantragen können. Den Befundbericht sollten Sie wie Ihr Stammbuch gut verwahren. Denn auch in der Zukunft wird dieses Dokument an der Universität oder Ausbildungsstätte Thema werden, wenn es um einen Nachteilsausgleich in der Prüfung geht.

Die therapeutische Abklärung ist ebenfalls möglich, wenn man die medizinische umgehen möchte. Wir dürfen ebenfalls eine Diagnose (aber nicht nach ICD-10) stellen und die Beurteilung der Lese-Rechtschreibkompetenz vornehmen. Viele Schulen in unserem Umkreis akzeptieren unsere lerntherapeutischen Gutachten für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.

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